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Tätigkeitsfelder > Makrophyten

Makrophyten
Ausführliche informationen über Makrophyten finden Sie hier.


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Ökologische Effizienzuntersuchungen
Nach Umsetzung bestimmter Naturschutz- oder anderer Maßnahmen wird durch die Effizienzuntersuchung die Wirksamkeit der Maßnahme allgemein oder im Hinblick auf bestimmte Zielsetzungen untersucht.


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Grünplanung
Grünplanung ist ein Oberbegriff für alle Planungsbereiche, die nicht unmittelbar die Landschaftsplanung betreffen und die freie Landschaft verändern sollen, sondern eher im Siedlungsbereich stattfinden und bezüglich der Gestaltung einen hohen Anspruch haben. Unter Grünplanung wird Objektplanung verstanden, z.B. die Planung und Gestaltung eines Parks oder die auch die Gestaltung und Planung von Spielplätzen. Die Grünordnungsplanung, die die Siedlungsplanung begleitet leitet allerdings schon über zur Landschaftsplanung, ist sie doch der aus ökologischer Sicht fachliche Teil zur Bauleitplanung.


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Spezielle ökologische Gutachten und Konzepte
Für spezielle ökologische Fragestellungen müssen entsprechende Gutachten erstellt werden. Dies können z.B. Makrophytenuntersuchungen sein, die mit Hilfe des Flaschentauchens durchgeführt werden. Auch ökologisch orientierte Konzepte für technische Bauwerke, wie z.B. Regenrückhaltebecken, erfordern i.d.R. besonderer Betrachtung, da es hierfür keine standardisierten Verfahren gibt.


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Pflege- und Entwicklungspläne (PEPL)
Die Pflege- und Entwicklungspläne, früher auch Biotopmanagementpläne genannt, sind Handlungsprogramme für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung der Naturschutzgebiete oder Großschutzgebiete. Sie beinhalten eine Bestandserhebung, sollen auf Konflikte mit anderen Nutzungen aufmerksam machen und formulieren Ziele und Maßnahmen aus naturschutzfachlicher Sicht und zugleich Prioritäten für die Umsetzung.


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Biomonitoring
Biomonitoring ist die Überwachung eines Lebensraumes (z.B. Luft oder Wasser) mit Hilfe sogenannter Bioindikatoren (z.B. bestimmte Pflanzen- oder Tierarten), die sehr sensibel auf Umweltveränderungen reagieren. Die Lebensräume werden auf diese sogenannten Indikatoren hin untersucht, so dass man Aussagen über den Zustand des untersuchten Lebensraumes treffen kann. Hierzu gehört auch das Artmonitoring, d.h. Untersuchung z.B einer besonders geschützten Art, damit Aussagen zur Populationsstärke einer Art getroffen und rechtzeitig Maßnahmen zum Erhalt dieser Art getroffen werden können.


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Bepflanzungsplanung
Die Bepflanzungsplanung ist eine Detailplanung zu verschiedenen Projekten. Dies können Pflanzpläne für Gärten im Siedlungsbereich sein, als auch Pflanzkonzepte für Regenrückhaltebecken oder Straßenbegleitgrün in der freien Landschaft.


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Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP)
Der LBP ist der eigenständige Fachbeitrag zu einem Vorhaben, welches i.d.R. einen Eingriff in Natur und Landschaft nach § 4 LG NRW darstellt. Hier wird ermittelt, wie erheblich ein Vorhaben in die verschiedenen Schutzgüter wie Wasser, Boden Vegetation u.a. eingreift und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um den Eingriff zu minimieren, auszugleichen oder zu ersetzen.


Umweltverträglichkeitsstudien (UVS)
Die Umweltverträglichkeitsstudie ist ein Gutachten im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese ist wiederum ein unselbständiges Verfahren zur Prüfung von bestimmten UVP-pflichtigen Vorhaben, wie z.B. Straßen, Industrieanlagen oder großen Baugebieten. Die UVS bewertet i.d.R. mehrere Varianten zu diesen UVP-pflichtigen Vorhaben und versucht in einer frühen Phase der Planung, die für die Umwelt günstigste Variante herauszustellen.


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FFH-Verträglichkeitsprüfung
Die FFH-Verträglichkeitsprüfung ähnelt der UVP. Sie ist durchzuführen, wenn ein Vorhaben oder eine Planung möglicherweise negativen Einflüsse auf ein FFH-Gebiet haben. Dabei sind insbesondere die Schutzziele und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes zu berücksichtigen. Die Prüfung wird in mehrere Phasen wie FFH-Vorprüfung, Kernprüfung und Ausnahmeprüfung unterteilt.


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Gewässersanierung und Auenkonzepte
Unter diesem Tätigkeitsbereich sind alle Projekt gefasst, die sich mit der Planung und dem Ausbau von Gewässern beschäftigen. Dabei orientieren sich die Gewässerplanungen an Leitbildern, die zu erstellen es ebenfalls umfassender Gutachten bedarf.


Landschaftspläne
Ein Landschaftsplan ist ein wesentliches Instrument der Landschaftsplanung auf der Ebene der Städte und Gemeinden. Mit ihm können und werden verbindlich für Jedermann z.B. Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete festgelegt. Seine Aufgabe ist es (§ 1 und 2 BNatSchG) die konkreten räumlichen und inhaltlichen Erfordernisse und die daraus abzuleitenden Maßnahmen außerhalb bebauter Ortschaften darzustellen. Er ist die ökologische Grundlage für die Bauleitplanung speziell die Flächennutzungsplanung.


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Ökologische Bauleitung
Ökologische Bauleitung oder Baubegleitung wird bei vielen Projekten parallel zur Bauausführung gefordert. Sie soll sicherstellen, dass die Umweltbelange und/oder die Eingriffsregelung berücksichtigt und bereits während der Bauphase umgesetzt wird (Vermeidungsaspekt).


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Gewässerstrukturgüte und KNEF
Seit Inkrafttreten der EU Wasserrahmenrichtlinie müssen Gewässer die Gewässergüte II besitzen. Dies betrifft nicht nur die Wasserqualität sondern auch die Strukturen eines Gewässers. Diese werden durch die Gewässerstrukturgütekartierungen nach bestimmten Verfahren oder im Rahmen eines KNEF (Konzept zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern) überprüft und kartografisch für beide Uferseiten visualisiert.


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Artenschutz
Mit der Kleinen Novelle des BNatSchG von Dezember 2007 wurde das deutsche Artenschutzrecht an die europäischen Vorgaben angepasst. Bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren müssen die Artenschutzbelange geprüft werden. Dies gilt flächendeckend und insbesondere für Anhang IV-Arten der FFH-Richtline




© 2000 - 2010 lanaplan GBR, Dr. Klaus van de Weyer